Wie schreibe ich eine Kleinunternehmerrechnung?
Wenn für deinen Umsatz die Kleinunternehmerbefreiung nach § 19 UStG gilt, rechnest du ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis ab. Auf die Rechnung gehören deine Angaben, der Empfänger, die Leistung, der Rechnungsbetrag und ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. Benno berücksichtigt die Kleinunternehmerregelung, wenn sie in deinen Betriebsdaten hinterlegt ist.
Muster ohne Umsatzsteuer
Ein fiktiver Handwerksbetrieb berechnet fünf Stunden Arbeit zu 65,00 € und Material für 45,00 €. Für dieses Beispiel gilt die Kleinunternehmerbefreiung. Die genannten Preise sind die vereinbarten Endbeträge.
Rechnungsausschnitt
| Leistung / Material | Betrag |
|---|---|
| Innenwand ausbessern 5 Std. × 65,00 € | 325,00 € |
| Spachtelmasse und Schleifmaterial | 45,00 € |
| Rechnungsbetrag | 370,00 € |
Für diese Leistung gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.
325,00 € Arbeit + 45,00 € Material = 370,00 € Rechnungsbetrag. Es wird kein Umsatzsteuerbetrag aufgeschlagen. Das Beispiel einer Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer eignet sich deshalb nicht zum unveränderten Übernehmen.
Welche Angaben gehören auf die Rechnung?
§ 34a UStDV regelt die Mindestangaben für Umsätze mit Kleinunternehmerbefreiung:
- Vollständige Namen und Anschriften von dir und deinem Rechnungsempfänger.
- Deine Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer.
- Das Ausstellungsdatum.
- Art und Umfang deiner Leistung oder Art und Menge der gelieferten Gegenstände.
- Das Entgelt als Summe und der Hinweis auf die Kleinunternehmerbefreiung.
- Bei einer vom Leistungsempfänger ausgestellten Abrechnung die Angabe „Gutschrift“.
Eine Rechnungsnummer und das Leistungsdatum helfen zusätzlich beim Zuordnen. Benno führt diese Angaben in seinen Rechnungen. Bankverbindung und Zahlungsziel machen klar, wie und bis wann dein Kunde bezahlen soll.
Welcher Hinweis auf § 19 passt?
Eine verständliche Formulierung ist: „Für diese Leistung gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“ Entscheidend ist, dass der Hinweis zur tatsächlichen steuerlichen Behandlung deines Umsatzes passt.
„Kleinunternehmer“ und „Kleingewerbe“ bezeichnen unterschiedliche Dinge. Ein kleiner Betrieb ist nicht automatisch von der Umsatzsteuer befreit. Kläre deine steuerliche Einordnung, bevor du den Hinweis verwendest.
Muss ich als Kleinunternehmer eine E-Rechnung ausstellen?
Für nach § 19 UStG steuerfreie Umsätze besteht keine allgemeine Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung. Du kannst sie freiwillig nutzen. E-Rechnungen empfangen können müssen inländische Kleinunternehmer trotzdem. Empfang und Ausstellung sind also getrennt zu betrachten.
Bei öffentlichen Aufträgen prüfst du zusätzlich die Vorgaben des Auftraggebers. Der Fristenüberblick zur E-Rechnung und der Ablauf für XRechnungen an Behörden helfen bei der Einordnung.
So erstellst du die Rechnung mit Benno
- Betriebsdaten hinterlegen. Gib an, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Diese Entscheidung gilt für deinen Betrieb.
- Auftrag beschreiben. Nenne den Kunden mit Rechnungsadresse, die Leistung, das Datum und die vereinbarten Preise.
- Vorschau prüfen. Stimmen die Positionen und der Betrag? Passt der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung?
- Freigeben und weitergeben. Du erhältst die fertige ZUGFeRD-PDF in WhatsApp. Teile die Originaldatei mit deinem Kunden.
Eine passende Eingabe nach der Einrichtung wäre: „Fünf Stunden Innenwand ausgebessert, zu je 65 Euro. Dazu 45 Euro für Spachtelmasse und Schleifmaterial.“ Ergänze dazu Kunde, Rechnungsadresse und Leistungsdatum. Einen vollständigen WhatsApp-Beispielablauf findest du im Handy-Ratgeber.
Stand und Quellen
Geprüft am 16.09.2026 anhand von § 34a UStDV, § 19 UStG und den BMF-FAQ zur E-Rechnung. Diese Seite erklärt den Rechnungsablauf. Ob die Befreiung für deinen Betrieb und Auftrag gilt, klärst du mit deiner Steuerkanzlei.