AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Benno UG (haftungs­beschränkt) (im Folgenden „Anbieter“) und gewerblichen Nutzer:innen (im Folgenden „Nutzer“) über die Nutzung des Dienstes „Benno“.

(2) Benno richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.

(3) Der Dienst steht ausschließlich Nutzern mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

(1) Benno ist ein Software-Dienst, der Nutzern hilft, über WhatsApp-Sprach- und Text­nachrichten Rechnungen zu erstellen. Der Dienst transkribiert Sprache, extrahiert Rechnungs­daten und generiert ein PDF-Dokument.

(2) Benno nutzt künstliche Intelligenz (KI), um aus Sprach- und Text­eingaben Rechnungs­daten zu extrahieren. Die Ergebnisse der KI-Verarbeitung sind Vorschläge, die vom Nutzer vor Bestätigung geprüft werden müssen. KI-generierte Inhalte können Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.

(3) Benno ist kein Steuer-, Buchhaltungs- oder Rechtsberater. Die inhaltliche Richtigkeit der Rechnung — insbesondere Steuersätze, Pflichtangaben und Aufbewahrungs­pflichten — verantwortet der Nutzer. Die Nutzung von Benno ersetzt keine Beratung durch Angehörige der steuer- oder rechtsberatenden Berufe.

(4) Der Anbieter speichert bestätigte Rechnungen unveränderbar und manipulations­geschützt nach den Grundsätzen der GoBD für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungs­frist (§ 14b Abs. 1 UStG, § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO) und stellt sie dem Nutzer jederzeit über das Konto-Portal zum Abruf bereit — einzeln als PDF sowie gebündelt als ZIP-Archiv mit allen Rechnungs-PDFs und dem DATEV-Buchungs­stapel (Format „EXTF“) für die Steuerberatung. Diese Speicherung ist eine Leistungs­beschreibung des Dienstes; sie begründet keine Garantie und keine zugesicherte Eigenschaft im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB oder § 7 Abs. 1. Für die Verfügbarkeit gilt § 4, für die Haftung gilt § 7. Die gesetzliche Aufbewahrungs­pflicht (§ 147 AO) verbleibt beim Nutzer; dem Nutzer wird empfohlen, von der Export­möglichkeit Gebrauch zu machen und eine eigene Kopie seiner Rechnungen vorzuhalten.

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Nutzer Bennos WhatsApp-Nummer zum ersten Mal anschreibt und die AGB akzeptiert.

(2) Bei Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs kommt zusätzlich ein entgeltlicher Nutzungsvertrag durch Bestätigung der Bestellung zustande.

(1) Der Anbieter stellt den Dienst nach dem Stand der Technik bereit und strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsfenster sowie höhere Gewalt.

(2) Geplante Wartungen werden, soweit möglich, vorab angekündigt und außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt.

(3) Der Dienst ist abhängig von Drittanbietern (WhatsApp Cloud API, LLM-Dienst­leister, Sprach­erkennung). Störungen bei Drittanbietern stellen keinen Mangel des Dienstes dar, sofern der Anbieter angemessene Maßnahmen zur Auswahl und Überwachung getroffen hat.

(4) Der Dienst ist für die übliche Geschäftsnutzung als Rechnungs­assistent ausgelegt (Fair Use). Zum Schutz vor missbräuchlicher oder automatisierter Übernutzung kann der Anbieter angemessene technische Mengen­begrenzungen vorsehen, insbesondere eine Höchstzahl von Nachrichten pro Tag. Die übliche Nutzung des vertraglichen Funktionsumfangs wird hierdurch nicht eingeschränkt.

(1) Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus der Preis­übersicht auf heybenno.de/#preise. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Rechnung über unseren Zahlungsdienst­leister Stripe Payments Europe Ltd., Dublin, Irland. Der Vertrag über die Zahlungsabwicklung kommt zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande, nicht mit Stripe.

(3) Befindet sich der Nutzer mit der Zahlung im Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Mahnung sperren.

(4) Der Anbieter kann die Preise für laufende Verträge mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Ende des laufenden Abrechnungs­zeitraums anpassen. Der Nutzer wird per E-Mail oder WhatsApp über die Änderung informiert und hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preis­änderung zu kündigen. Nutzt der Nutzer den Dienst nach Inkrafttreten weiter, gilt die neue Preisgestaltung als akzeptiert.

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die in der Vorschau angezeigten Rechnungs­daten vor dem Erstellen der finalen PDF zu prüfen. Die Bestätigung erfolgt durch Drücken des „Bestätigen“-Buttons im Chat.

(2) Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Korrektheit der Daten — insbesondere Steuersätze, Beträge, Empfänger­anschriften und Pflichtangaben nach § 14 UStG.

(3) Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf der inhaltlichen Unrichtigkeit vom Nutzer bestätigter Rechnungen beruhen, es sei denn, der Nutzer hat die Unrichtigkeit nicht zu vertreten.

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung einer vom Anbieter übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags­pflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertrags­pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf — insbesondere die Bereitstellung des Dienstes, die korrekte Berechnung von Rechnungs­beträgen durch die Software und die sichere Speicherung der Nutzerdaten.

(3) Die Haftung nach Abs. 2 ist der Höhe nach begrenzt auf 50 % der vom Nutzer in den zwölf Monaten vor dem schadens­begründenden Ereignis gezahlten Vergütung, mindestens jedoch 500 €.

(4) Für Schäden aus inhaltlich falschen Rechnungen haftet der Anbieter nur, soweit der Fehler auf eine Fehlfunktion der Software zurückzuführen ist. Für die Richtigkeit der vom Nutzer eingegebenen und bestätigten Daten übernimmt der Anbieter keine Haftung.

(5) Die verschuldens­unabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Abs. 1 bleibt unberührt.

(6) Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.

(1) Kostenlose Nutzung ist jederzeit ohne Frist beendbar — schreib Benno einfach „Konto löschen“.

(2) Kostenpflichtige Tarife laufen einen Monat (bzw. ein Jahr bei Jahres­abrechnung) und verlängern sich um den gleichen Zeitraum, wenn nicht spätestens 14 Tage vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp-Nachricht).

(4) Das Recht zur außer­ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.

(5) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Nutzer seine Daten (Rechnungen, Kunden­stammdaten) für 30 Tage in maschinen­lesbaren Formaten zum Export bereit: Rechnungen als PDF (mit eingebetteter ZUGFeRD-/EN 16931-XML) sowie als DATEV-Buchungs­stapel (Format „EXTF“, CSV) zur Weitergabe an den Steuerberater, Stammdaten als CSV. Die Rechnungs-PDFs erhält der Nutzer bereits laufend über WhatsApp; den DATEV-Export und die Stammdaten stellt der Anbieter auf Anfrage bereit. Nach Ablauf der Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs­pflichten entgegenstehen.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst aus freiem Entschluss dauerhaft einzustellen (ordentliche Diensteinstellung). Er kündigt die Einstellung den Nutzern mit einer angemessenen Vorlauffrist von mindestens drei Monaten in Textform an; mit Ablauf der Vorlauffrist endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Innerhalb der Vorlauffrist sowie für mindestens 30 Tage nach dem Wirksamwerden der Einstellung stellt der Anbieter den Nutzern ihre Daten vollständig in den in Abs. 5 genannten Formaten (PDF, DATEV-EXTF, CSV) zum Export bereit. Eine Vergütung für Zeiträume nach dem Wirksamwerden der Einstellung wird nicht geschuldet; im Voraus gezahlte Entgelte erstattet der Anbieter zeitanteilig. Das Recht zur außer­ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.

(7) Unabhängig hiervon liegen alle fertig­gestellten Rechnungen dem Nutzer bereits als PDF in seinem WhatsApp-Verlauf vor und damit dauerhaft in seinem eigenen Besitz — unabhängig von den Systemen des Anbieters. Im Fall einer Insolvenz des Anbieters richten sich Fortführung und Beendigung des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere §§ 103, 119 InsO); eine darüber hinausgehende Vorlauffrist nach Abs. 6 kann der Anbieter für diesen Fall nicht rechtsverbindlich zusichern. Der gesetzliche Anspruch des Nutzers auf Herausgabe seiner eigenen Daten bleibt unberührt. Dem Nutzer wird empfohlen, seine Rechnungs-PDFs aufzubewahren und den DATEV-Export bei Bedarf rechtzeitig anzufordern.

(8) Bei Vertragsende oder Diensteinstellung teilt der Anbieter dem Nutzer den aktuellen Stand seines Rechnungs­nummern­kreises mit — die zuletzt vergebene Rechnungs- und Storno-Nummer je Kalenderjahr samt verwendetem Präfix und Format (z. B. RE-2026-0001). So kann der Nutzer seine Rechnungs­nummerierung beim Wechsel des Werkzeugs ohne Doppel­vergabe fortführen. Umsatz­steuerlich erforderlich ist allein die einmalige Vergabe je Nummer (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG); eine lückenlose Fortführung derselben Nummern­folge ist nicht zwingend, erleichtert dem Nutzer aber eine nachvollziehbare Buchführung.

(1) Der Anbieter kann den Funktions­umfang des Dienstes weiter­entwickeln und anpassen, solange der vertragswesentliche Leistungs­kern nicht eingeschränkt wird.

(2) Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Der Anbieter wird in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen des Schweigens gesondert hinweisen. Im Falle des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.

(1) Informationen zur Verarbeitung personen­bezogener Daten finden sich in unseren Datenschutz­hinweisen.

(2) Soweit der Anbieter personen­bezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet (insbesondere Kundendaten auf Rechnungen), schließen die Parteien einen Auftrags­verarbeitungs­vertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

Stand: Juni 2026